BIOROWER Globale Bedingungen für Abonnement & Miete mit Kaufoption (Rent-to-Own)
§ 1 Allgemeines & Finanzielle Kernstruktur (0% Miete mit Kaufoption)
a) Der „Kunde“ geht diese Vereinbarung mit der BIOROWER GmbH, Petritschgasse 6/2/2, 1210 Wien, Österreich (nachfolgend „BIOROWER“ genannt) ein. Dieser Vertrag regelt das zinslose Miet- und Abonnementmodell mit anschließender Option auf Eigentumsübertragung (Kaufoption) für BIOROWER-Sportgeräte.
b) Finanzierungsstruktur: Die Vereinbarung ist auf eine feste Laufzeit von 30 Monaten ausgelegt. Der Gesamtwert des Vertrages wird im individuellen Angebot bzw. der Handelsrechnung definiert und setzt sich wie folgt zusammen:
- Eine anfängliche Anzahlung von 50 % basierend auf dem vereinbarten Gesamtwert des Geräts, die sofort nach Auftragserteilung fällig ist.
- Die verbleibenden 50 % werden zu gleichen Teilen in 30 aufeinanderfolgende monatliche Mietratenaufgeteilt (dies entspricht exakt 1,66 % des Gerätewertes pro Monat).
- Zinssätze: Der nominale und effektive Jahreszinssatz beträgt strikt 0,00 %. Der Basispreis des Geräts für dieses Abonnementmodell ist absolut identisch mit dem Preis bei vollständiger Sofortzahlung.
c) Eigentumsvorbehalt & Kaufoption (Buy-Out): Alle Geräte bleiben während der gesamten 30-monatigen Mietdauer im alleinigen rechtlichen und exklusiven Eigentum von BIOROWER. Nach erfolgreichem und pünktlichem Eingang der 30. monatlichen Rate wird dem Kunden eine einseitige, automatisierte Kaufoption für € 0,00 / $ 0,00 eingeräumt. Mit der Ausübung dieser Option geht das vollständige rechtliche Eigentum ohne weitere Abschlussgebühren oder Endkosten auf den Kunden über.
d) Bonitätsprüfung: BIOROWER behält sich das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und offizielle Identitätsnachweise oder Gewerbenachweise anzufordern, bevor der Auftrag angenommen und die Ware versandt wird.
§ 2 Globale Versand-, Zoll- und Lieferbedingungen
Der Versand, die Lieferung und die Einfuhrzölle richten sich nach geografischen Zonen. Einfuhrzölle, Zollabwicklungsgebühren und lokale Steuern sind niemals im Preis enthalten, ausgenommen für das Festland der USA.
a) Vereinigte Staaten von Amerika (USA) – Festland:
- Die Lieferung frei Bordsteinkante (Curbside Shipping) an die angegebene Adresse ist vollständig im Preis enthalten.
- Die Lieferung erfolgt strikt auf DDP-Basis (Delivered Duty Paid). Alle standardmäßigen Einfuhrzölle, Zollabwicklungsgebühren und inländischen Importabwicklungskosten werden von BIOROWER übernommen.
- Zoll-Gleitklausel (Tariff Escalation Clause): Einfuhrzölle sind auf Basis der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden gesetzlichen Zollsätze abgedeckt. Jede außerordentliche oder gesetzliche Erhöhung der Zölle oder Importstrafen, die von den US-Behörden zwischen der Auftragsbestätigung und dem Datum des grenzüberschreitenden Versands verhängt wird, wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Lokale Steuern der US-Bundesstaaten (Sales Tax) werden je nach Bestimmungsort separat berechnet.
b) Europa (einschließlich EU, UK, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein usw.):
- Die Lieferung frei Bordsteinkante ist für den gesamten europäischen Kontinent im Preis enthalten.
- Wichtig für Nicht-EU-Länder (z. B. Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein):Alle lokalen Einfuhrzölle, Zollabwicklungsgebühren und Zollmaklergebühren sind NICHT im Preis enthalten und müssen vom Kunden direkt mit den lokalen Behörden abgerechnet werden.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer (USt) bzw. Einfuhrumsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes findet Anwendung und wird auf den Nettopreis aufgeschlagen.
c) Kanada & Australien:
- Die Lieferung frei Bordsteinkante ist im Preis enthalten.
- Wichtig: Alle lokalen Einfuhrzölle, Zollabgebühren, Maklergebühren sowie provinziellen/bundesstaatlichen Verkaufssteuern (z. B. GST/HST/PST) sind NICHT im Preis enthalten. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, diese Gebühren bei Ankunft des Geräts an der Grenze direkt mit den Behörden oder dem Zollmakler zu begleichen.
d) Rest der Welt (Asien, Südamerika, Mittlerer Osten usw.):
- Internationale See-/Luftfracht, Versandkosten, lokale Zölle und Steuern sind NICHT im Basisvertragswert enthalten.
- Die Versandkosten werden individuell nach Bestimmungsort berechnet und auf die ursprüngliche Anzahlung von 50 % aufgeschlagen.
§ 3 Lieferzustand & Ausschluss der physischen Installation vor Ort
a) Einfacher Selbstaufbau: Der BIOROWER wird als Präzisionssystem geliefert, das für einen intuitiven und einfachen Aufbau durch den Kunden konzipiert ist. Umfassende, hochauflösende Anleitungsmaterialien und Setup-Dokumentationen werden von BIOROWER bereitgestellt, um einen reibungslosen Aufbau zu garantieren.
b) Standard-Lieferumfang: Der vertragliche Preis beinhaltet sowohl bei der Sofortzahlung als auch beim 30-monatigen Abonnementmodell ausschließlich die Lieferung frei Bordsteinkante an die angegebene Adresse gemäß den in § 2 definierten geografischen Regeln.
c) Ausschluss der physischen Installation vor Ort: Die Installation vor Ort, der physische Aufbau und die persönliche Kalibrierung durch einen BIOROWER-Werkstechniker sind ausdrücklich von allen Standardpreisen ausgeschlossen. Wird ein solcher Service vom Kunden physisch angefordert (international oder national), wird von BIOROWER ein separates, nicht erstattungsfähiges Angebot erstellt, das auf den tatsächlichen Reisekosten, der Logistik und den Tagessätzen der Techniker basiert.
§ 4 Widerrufsrecht & Vorzeitige Dienstleistungsausführung (EU/UK B2C-Schutz)
Gilt ausschließlich für Privatverbraucher (B2C) innerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs:
a) Der Kunde hat bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
a) Der Kunde hat bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
b) Verzichtserklärung bei vorzeitiger Ausführung von Dienstleistungen: Die digitalen Onboarding-Materialien und Video-Masterclasses stehen sofort nach der Auftragsbestätigung zur Verfügung. Wenn der Kunde während der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist auf diese digitalen Inhalte zugreift oder an den Live-Zoom-Coaching-Klassen teilnimmt, verlangt er damit ausdrücklich die sofortige Ausführung der Dienstleistung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass er sein Widerrufsrecht bezüglich der digitalen Dienstleistungskomponente verliert, sobald auf die Inhalte zugegriffen oder an einer Klasse teilgenommen wurde.
§ 5 Zahlungsverzug, Terminverlust & Rückforderung
a) Terminverlust (Acceleration Clause): Wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Raten in Verzug gerät, stellt BIOROWER eine formelle 14-tägige Mahnung aus. Wird der ausstehende Betrag innerhalb dieser 14 Kalendertage nicht beglichen, hat BIOROWER das Recht, den gesamten verbleibenden Restbetrag der 30-monatigen Laufzeit mit sofortiger Wirkung vollfällig zu stellen.
b) Herausgabepflicht: Wird der vollfällige Restbetrag nicht beglichen, verliert der Kunde jegliches Recht auf Besitz des Geräts. Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, das Gerät unverzüglich herauszugeben und für eine Abholung frei Bordsteinkante durch einen von BIOROWER beauftragten Spediteur bereitzustellen.
- Für Verbraucher (B2C): Zwingende lokale Gesetze zum Schutz des privaten Eigentums und der Privatsphäre in Wohnräumen bleiben unberührt. BIOROWER wird die Herausgabe gerichtlich durchsetzen, falls der Kunde der Herausgabepflicht nicht nachkommt.
- For Unternehmen (B2B): BIOROWER oder deren Beauftragte haben das sofortige Recht, gewerbliche Räumlichkeiten zu betreten, um das Gerät zurückzuholen.
c) Rückholungskosten: Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Inkasso, den Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, der internationalen Vermögensrückführung und den Frachtspediteuren entstehen, die für die Sicherung und Rücksendung der Maschine nach Wien erforderlich sind.
§ 6 Wartung, Versicherung & Standort
a) Wartung: Der Kunde muss das Gerät gemäß den im Lieferumfang enthaltenen BIOROWER-Herstellerrichtlinien warten. Technische Änderungen oder Modifikationen am Gerät sind strengstens untersagt.
b) Versicherung: Da das Gerät bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BIOROWER bleibt, ist der Kunde verpflichtet, die Maschine in seine Hausrat- oder Betriebsinhaltsversicherung gegen Diebstahl, Wasserschaden, Feuer und Unfallschäden aufzunehmen. Der Kunde haftet im Falle eines Totalschadens während der Vertragslaufzeit für den vollen Wiederbeschaffungswert.
c) Standort: Das Gerät muss an der in dieser Vereinbarung angegebenen Lieferadresse verbleiben. Jede Verlegung des Standorts erfordert eine unverzügliche schriftliche Benachrichtigung an BIOROWER.
b) Versicherung: Da das Gerät bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BIOROWER bleibt, ist der Kunde verpflichtet, die Maschine in seine Hausrat- oder Betriebsinhaltsversicherung gegen Diebstahl, Wasserschaden, Feuer und Unfallschäden aufzunehmen. Der Kunde haftet im Falle eines Totalschadens während der Vertragslaufzeit für den vollen Wiederbeschaffungswert.
c) Standort: Das Gerät muss an der in dieser Vereinbarung angegebenen Lieferadresse verbleiben. Jede Verlegung des Standorts erfordert eine unverzügliche schriftliche Benachrichtigung an BIOROWER.
§ 7 Gerichtsstand & Globale Rechtsanpassung
a) Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht. Für Unternehmen (B2B) ist der ausschließliche Gerichtsstand Wien, Österreich.
b) B2C-Klausel: Für private Verbraucher (B2C) bleiben die zwingenden lokalen Verbraucherschutzgesetze, gesetzliche Widerrufsrechte und die gesetzlichen Gerichtsstände des Wohnsitzlandes des Kunden vollständig unberührt.
c) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nach den zwingenden lokalen Gesetzen des Ziellandes unwirksam oder undurchsetzbar sein, so ist sie durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
b) B2C-Klausel: Für private Verbraucher (B2C) bleiben die zwingenden lokalen Verbraucherschutzgesetze, gesetzliche Widerrufsrechte und die gesetzlichen Gerichtsstände des Wohnsitzlandes des Kunden vollständig unberührt.
c) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nach den zwingenden lokalen Gesetzen des Ziellandes unwirksam oder undurchsetzbar sein, so ist sie durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
