BIOROWER Miet- und Mietkaufbestimmungen
§ 1 Allgemein
- Der „Mieter“ ist Kunde der BIOROWER GmbH, mit der Anschrift Petritschgasse 6/2/2, 1210 Wien, Österreich, im Folgenden kurz „BIOROWER“ genannt. Der Mietvertrag gilt zwischen diesen beiden Parteien.
- BIOROWER vermietet und der Mieter mietet während der Laufzeit dieses Vertrages ein Sportgerät der BIOROWER GmbH. Der Mieter zahlt die Mietkosten unter den folgenden Nach Ablauf der Miete gibt der Mieter das Gerät bzw. die Geräte an BIOROWER zurück.
- Der Mieter kann das Mietgerät nach Ablauf der Miete erwerben. Die schon bezahlte Miete wird bei einem Kauf nicht vollständig angerechnet. Der Kaufpreis des Gerätes wird wie folgt berechnet:
50% Anzahlung, 2,07% monatliche Miete, maximale Mietdauer: 36 Monate
Nach Ablauf der maximalen Mietdauer und nur unter der Voraussetzungen, dass alle offenen Posten fristgerecht und vollständig beglichen wurden geht der Mietgegenstand unter Einbehaltung der geleisteten Kaution in das Eigentum des Kunden über.
BIOROWER ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung auf Kosten des Mieters durchzuführen sowie Bonitätsnachweise zu verlangen.
§ 2 Eigentum der Geräte und Standort
a) Alle vermieteten Geräte der BIOROWER GmbH bleiben während der Laufzeit des Mietvertrages im Eigentum von BIOROWER. Der Mieter darf die Aufschriften, Seriennummern oder andere fest angebrachte Aufkleber vom Gerät nicht entfernen. Auch dürfen keine Umbauten oder technischen Veränderungen am Mietgegenstand durchgeführt werden. Der Mieter darf während der Mietzeit niemals den Eindruck an Dritte erwecken, Eigentümer des Gerätes zu sein oder das Gerät verpfänden.
b) Der Mieter darf ohne ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis von BIOROWER den Mietgegenstand nicht weitervermieten oder einer dritten Partei ausleihen. Der Mieter darf den Mietgegenstand ohne schriftliche Zustimmung von BIOROWER den Mietgegenstand nicht für kommerzielle Zwecke einsetzen.
c) Der Mietgegenstand verbleibt während der Laufzeit an der im Mietvertrag vereinbarten Adresse. Der Mieter informiert BIOROWER umgehend im Falle eines Umzugs.
d) Der Mietgegenstand kann jederzeit durch BIOROWER durch einen gleichwertigen ausgetauscht werden. BIOROWER wird diesen Austausch mindestens sechs Wochen im Voraus ankündigen.
1) Austausch mittels Spedition
Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, den aktuellen Mietgegenstand transportgerecht in der ursprünglich mitgelieferten Originalverpackung zu verpacken und an einem, für die Spedition ebenerdig zugänglichen, vor Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützten Ort abholbereit zu halten. BIOROWER kommt im Falle eines unterjährigen Austausches für die Versandkosten hin und retour auf. Sollte der Mieter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, so ist BIOROWER berechtigt, Techniker mit der Abholung zu beauftragen und die Kosten hierfür dem Mieter zu verrechnen.
2) Austausch durch BIOROWER-Techniker
Alternativ zu einem Austausch durch eine Spedition, steht es dem Kunden frei, einen Austausch durch BIOROWER-Techniker zu beauftragen. BIOROWER (der Vermieter) behält sich ausdrücklich das Recht vor, dieses Ansuchen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Zusage wird dem Mieter ein Kostenvoranschlag / Angebot für diese Leistung unterbreitet und im Falle einer Annahme durch den Mieter vor Durchführung von der Kreditkarte bzw. per Lastschrift abgebucht.
Spätestens nach 36 Monaten ist der Mietgegenstand jedoch auf Kosten des Mieters in der Originalverpackung zu retournieren. Alternativ dazu steht es BIOROWER frei, dem Mieter den Mietgegenstand zum käuflichen Erwerb gemäß in diesem Vertrag angeführter Aufstellung anzubieten.
§ 3 Zahlungskonditionen
a) Die im Internet (www.com) angeführten Preise sowie die im Mietvertrag vereinbarten Preise sind längstens 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Zeit hat BIOROWER das Recht, die Mietpreise zu erhöhen mit höchstens 1% über der jeweils staatlich offiziell festgelegten Inflationsrate. Im Falle einer Mietpreiserhöhung wird der Mieter einen Monat vor Erhöhung der Preise schriftlich informiert.
b) Alle Mieten werden monatlich im Voraus bezahlt bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Gerätes. Bei Zahlungsverzug ist BIOROWER berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (für Konsumenten im Sinne des KschG) und 9% über dem Basiszinssatz (für Unternehmen) zu verrechnen.
c) Der Mieter autorisiert BIOROWER die monatlichen Mieten von der im Mietvertrag eingetragenen Kreditkarte des Mieters abzuziehen oder per SEPA Basis Lastschriftverfahren vom Konto abzubuchen. BIOROWER hat das Recht, im Falle, dass der Mieter eine Rückgabe des/r Geräte/s nach Ablauf des Mietvertrages versäumt, oder im Falle, dass das/die Gerät/e in einem deutlich schlechteren Zustand als üblich zurückgegeben wird/werden, die volle Summe des Schadens der Kreditkarte des Mieters zu belasten. Nicht berücksichtigt werden übliche Gebrauchs- und Verbrauchs-spuren, die bei der Benutzung des/der Gerätes/e entstehen. Die Reparatur von Beschädigungen an retournierten Geräten werden zu den geltenden Service-Techniker-Stundensätzen und Ersatzteilpreisen verrechnet. Diese liegen per 19. September 2023 bei 120,- EUR zzgl. Umsatzsteuer für die Techniker-Arbeitsstunde, die Ersatzteilpreise gelten laut Preisliste bzw. den jeweils gültigen Onlinepreisen auf biorower.com. Technikerstundensätze werden gemäß der jeweiligen Inflationsrate und Kostenanpassungen laufend adaptiert und können höher als in diesen Mietbedingungen angeführt sein.
d) Sind Mietbeträge ausstehend oder überfällig oder verstößt der Mieter gegen diese Vereinbarung, hat BIOROWER das Recht, den Mietvertrag schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zu beenden und alle Schritte einzuleiten, die zur Rückholung des/der Gerätes/e führen. Der Mieter bestätigt, BIOROWER dabei zu unterstützen. Der Mieter trägt alle entstandenen Kosten inklusiv entstandener Rechts- und Beratungskosten sowie Zinsen zwischen der Zeit der Beendigung des Mietervertrages und der erfolgreichen Rückholung des/der Geräte/s.
e) Anschriftsänderungen, Kreditkartenänderungen oder Kontoänderungen sind BIOROWER unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, so hat der Mieter die Pflicht, entstandene Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeanfragen, Bankrücklastkosten, Mahnungen etc.) zu übernehmen.
f) Bei Übernahme des Gerätes durch den Kunden werden Euro 20,- Administrationskosten fällig. Diese werden üblicherweise mit der Erstattung des Pfandes verrechnet.
g) Bei Beendigung des Mietvertrages durch den Kunden werden Euro 50,- für Administration und Abholung des Gerätes durch BIOROWER fällig. Diese werden üblicherweise mit der Erstattung des Pfandes verrechnet.
§ 4 Pfand
a) BIOROWER berechnet ein Produktpfand in Höhe von 50% des Netto-Kaufpreises. BIOROWER behält dieses Pfand bis zum Ende der Mietlaufzeit und schreibt dieses dem Mieter nach Rückgabe wieder gut, im Falle, dass das Gerät im gleichen Zustand zurückgekommen ist, wie es von BIOROWER an den Mieter zu Beginn der Mietzeit geliefert wurde. Ausgenommen hiervon sind übliche Verbrauchs- und Gebrauchsspuren. Sollten zum Zeitpunkt der Rückgabe noch Mieten nicht bezahlt sein oder andere Beträge offen stehen, hat BIOROWER das Recht, diese mit dem Pfand zu verrechnen. Der Mieter hat keinen Zinsanspruch auf die Pfandhinterlegung. Im Falle eines sogenannten „Buy-Out“, also in jenem Fall, in welchem der Kunde den Mietgegenstand (heraus-) kauft, wird die Kaution mit dem Kaufpreis gegengerechnet. Das Pfand wird nicht verzinst.
§ 5 Reparaturen und Wartung
- Der Mieter trägt die Reparaturkosten für jegliche Beschädigungen (hiervon ausgenommen sind die üblichen Verbrauchs- und Gebrauchsspuren) des/der Geräte/s und der Verpackung, die während der Laufzeit des Mietvertrages und durch die Benutzung des Gerätes durch den Mieter verursacht wurden. Der Mieter trägt zudem die Kosten im Falle, dass das Gerät während des Rücktransports aufgrund unsachgemäßer Verpackung beschädigt wird. Der Mieter muss sich an die von BIOROWER vorgegebenen Verpackungsanweisungen halten.
- BIOROWER empfiehlt dem Mieter, das Gerät gegen Unfallbeschädigungen oder Diebstahl zu versichern, da der Mieter für diese Fälle haftet.
- Während der Mietdauer ist der Kunde dazu verpflichtet, den Mietgegenstand gemäß den Herstellervorgaben zu warten und die Wartungsarbeiten gemäß Herstellervorgaben zu dokumentieren. Kosten für Servicearbeiten und Ersatzteile werden vom Mieter getragen.
- Defekte am Gerät die durch die Garantie gedeckt sind können nicht als Grund für etwaige Einbehaltung von Mietzahlungen herangezogen werden.
- Sofern kein Servicevertrag mit Vor-Ort-Service abgeschlossen wurde, liefert BIOROWER in Garantiefällen lediglich die Ersatzteile und bietet Remote-Support für den Selbsteinbau an. BIOROWER ist nicht dafür verantwortlich, Servicetechniker für Garantiearbeiten zu schicken. Sollte dies vom Kunden dennoch ausdrücklich gewünscht werden, so werden Arbeits- und Reisekosten in Rechnung gestellt.
§ 6 Betriebsstörung der Geräte
Der Mieter ist verpflichtet, BIOROWER umgehend zu informieren, im Falle, dass das/die Gerät/e nicht einwandfrei funktioniert/en oder beschädigt ist/sind. Der Mieter darf keine Reparaturarbeiten am/an den Gerät/en durchführen, ohne vorher eine schriftliche Bestätigung von BIOROWER bekommen zu haben. BIOROWER stellt sicher, im Falle einer Betriebsunterbrechung des/r Geräte/s (das/die Gerät/e können nicht verwendet werden) innerhalb eines praktikablen Zeitraums das/die Gerät/e zu ersetzen. Dies gilt nur im Falle, dass eine einfache Reparatur vor Ort nicht möglich ist. Dies gilt sofern das/die Gerät/e nicht zweckentfremdet oder für Zwecke in Einsatz gebracht wurde/n, für welche es/sie nicht entwickelt ist/sind.
§ 7 Abtretung des Mietvertrages
BIOROWER ist berechtigt, den Mietvertrag in Teilen oder gesamt durch schriftliche Mitteilung an den Mieter an eine dritte Partei zu übertragen.
§ 8 Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Das Vertragsverhältnis endet durch schriftliche Mitteilung des Mieters an BIOROWER. Das Vertragsverhältnis besteht minimal 3 Monate nach Anlieferung des/der Geräte/s beim Mieter. Wird der Vertrag durch den Mieter nicht gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis nach den ersten drei Monaten automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Die Kündigungsfrist zur Beendigung des Mietvertrages beträgt mind. 4 Wochen vorher entsprechend dem Startdatum Ihres Mietvertrages und muss schriftlich erfolgen.
- Zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung muss der Mieter sich an die Abholungsanweisungen, welche zu dem Zeitpunkt aktuell sind, halten. Das Vertragsverhältnis endet automatisch im Falle, dass der Mieter Konkurs anmeldet, eine eidesstattliche Versicherung ablegt oder aus anderen Gründen zahlungsunfähig ist.
- Bei Zahlungsverzug von zwei Monatsraten kann der Vertrag einseitig durch BIOROWER aufgelöst und die unverzügliche Retournierung des Mietgegenstands verlangt werden.
- In diesem Fall muss der Mietgegenstand sachgemäß (wie erhalten) verpackt in der Originalverpackung binnen 7 Kalendertagen der Spedition oder direkt der BIOROWER GmbH in Wien übergeben worden sein. BIOROWER ist berechtigt, eine Rückholung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Fehlende, beschädigte oder unvollständige Originalverpackung wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Ebenso werden unter anderem sämtliche allenfalls entstehenden Kosten für die Rückholung des Mietgegenstands dem Mieter insofern in Rechnung gestellt, als es notwendig ist, Verpackungsmaterial für die Rückholung zu versenden, oder in etwaiger Ermangelung der Bereitschaft oder Fähigkeit des Mieters, den Mietgegenstand wie oberhalb näher beschrieben zu verpacken, ein Technikerteam mit eigenem Fahrzeug samt Verpackung zur Rückholung zu entsenden, zu verrechnen.
- Sämtliche mit der Einbringung der offenen Posten verbunden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung werden die monatlichen Raten als Miete abgerechnet. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.
§ 9 Richtlinie zur Abholung des/der Geräte/s
Der Kunde muss sich an die Abholungsrichtlinien, welche BIOROWER vorgegeben hat, halten. Die Kosten, die in Verbindung mit der Abholung des/der Geräte/s entstehen und im Mietvertrag festgeschrieben sind, können maximal mit 1% über der vom statistischen Bundesamt offiziell festgelegten Inflationsrate alle 12 Monate erhöht werden.
§ 10 Haftung
BIOROWER haftet nicht für entstandene Personenschäden, welche während der Laufzeit des Mietvertrages entstehen. Dies gilt auch für Personen und andere Lebewesen, die während der Laufzeit das/die Gerät/e benutzen oder mit dem/den Gerät/en in Verbindung stehen. Dem Mieter wird empfohlen, vor Nutzung des/der Geräte/s den Hausarzt aufzusuchen.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abgeschlossen zu haben (privat oder gesetzlich), welche Verletzungen oder Tod durch die Nutzung des Gerätes ausreichend abdeckt.
Bevor das/die Gerät/e vom Mieter zum Training eingesetzt wird/werden, muss der Mieter sicherstellen, dass alle Nutzer des/r Geräte/s ausführlich über den sicheren Gebrauch instruiert wurden, so wie es im mitgelieferten Gebrauchshandbuch von BIOROWER detailliert umschrieben steht.
§ 11 Gewährleistung bei Kauf des / der Mietgeräte/s
Entscheidet sich der Mieter, das/die Miet-geräte nach Vorgaben des Mietkaufprogrammes zu erwerben, haftet die Firma BIOROWER GmbH für 1 Jahr nach Abschluss des Kauf-vertrages (Rechnungsdatum) für auftretende Mängel anhand der gesetzlichen Gewähr- leistungsvorgaben für Gebrauchtgeräte. Voraussetzung hierfür ist die Wartung gemäß Vorgaben. Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, ist die BIOROWER GmbH berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung und/oder Ersatzteillieferung zu beseitigen. Der Kunde muss bei der Schadensmeldung die Seriennummer des/der Geräte/s mitteilen. Nach Erhalt des Ersatzteiles muss das defekte Teil an die BIOROWER GmbH zurückgesandt werden, sonst wird das Garantieteil in Rechnung gestellt.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung ist der Kunde berechtigt, Minderung des Preises zu verlangen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, wie zum Beispiel Schäden, die ausschließlich beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung der Ware entstanden sind.
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen,wenn der Kunde die Mängel nicht binnen zwei Wochen meldet.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Mietvertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.
§ 13 Datenschutz
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z. B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehandelt. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden minimal für die Dauer des Mietverhältnisses bei uns gespeichert. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung vor Abschluss und während des Mietverhält- nisses Adressdaten an andere Unternehmen z.B. SCHUFA weitergeben. Wir halten uns vor, Neuentwicklungen und Änderungen im Mietprogramm oder am Produkt selbst, den Mietern mitzuteilen.
§ 14 Gerichtstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das für den Sitz von BIOROWER zuständige Gericht.
SCHUFA- Klausel zu Dienstleistungsanträgen (Spezielle Regelung für Deutschland)
Der Mieter willigt hiermit ein, dass die Firma BIOROWER GmbH der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Dienstleistungsvertrages übermittelt und Auskünfte über den Mieter von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird die Firma BIOROWER GmbH der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahr-scheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover
Alternativ hierzu gelten analoge Regeln für andere Länder.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Bedingungen gegen lokales zwingendes Recht verstoßen und nichtig sein so gilt als vereinbart, für die betroffenen Teile alternative, dem Zwecke dienliche Vereinbarungen zu treffen. Weiter bleiben alle anderen Teile dieser Vereinbarung hiervon unberührt gültig.